Vermieter haftet bei Glätteunfall
Shownotes
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00:00:03: Willkommen bei Mieter.
00:00:04: recht einfach, der Podcast für alle Wohnungsmieter.
00:00:07: Bei uns gibt es Paragrafen und Urteile garantiert ohne Einschlafgarantie.
00:00:12: Ich bin Laura und stelle die Fragen, die Mieter wirklich
00:00:14: interessieren.
00:00:16: Und zum Glück gibt's Alex, der selbst komplizierte Urteile so gut erklärt, dass auch Oma sie versteht.
00:00:22: Also, Kopfhörer rein, Lautsprecher an und los geht's
00:00:25: mit der heutigen
00:00:26: Folge.
00:00:30: Hi Alex, ich hab da neulich ein Urteil gelesen, das hat mich echt überrascht.
00:00:34: Es geht um einen Glätteunfall.
00:00:36: Und zwar haftet da der Vermieter, obwohl er einen Hausmeisterdienst beauftragt hatte.
00:00:41: Kannst du uns das mal erklären?
00:00:43: Ja, Laura, das ist tatsächlich ein spannendes Urteil vom Bundesgerichtshof, das im Oktober dieses Jahres rauskam.
00:00:49: Also, die Geschichte ist so.
00:00:52: Eine Mieterin in Solms ist im Januar, vor ihrem Mehrfamilienhaus gestürzt, bei Eisglätte.
00:00:58: Oh je.
00:00:59: Das klingt schmerzhaft.
00:01:01: Ja, war es auch.
00:01:02: Die Frau hat sich richtig schwer verletzt, musste lange behandelt werden.
00:01:05: Und jetzt kommt's, der Weg war nicht gestreut, obwohl Glatteis vorhergesagt war.
00:01:10: Aber
00:01:11: Moment mal, ich dachte, wenn man einen Hausmeisterdienst beauftragt, ist man dann raus aus der Nummer?
00:01:16: Genau das dachte die Vermieterin auch.
00:01:18: Die Wohnungseigentümergemeinschaft hatte nämlich einen professionellen Winterdienst engagiert.
00:01:23: Und die Vermieterin sagte, hey, ich hab doch alles delegiert, ich kann doch nichts dafür, dass die nicht gestreut
00:01:28: haben.
00:01:28: Das klingt erstmal logisch, oder?
00:01:30: Klingt es, ne?
00:01:31: Aber und jetzt wird's interessant,
00:01:33: der BGH
00:01:34: sagt nein.
00:01:35: So einfach ist das nicht.
00:01:37: Also, der entscheidende Punkt ist der Unterschied zwischen, wie sage ich's am besten, zwischen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht und der mietvertraglichen Pflicht.
00:01:47: Okay, jetzt musst du mir helfen.
00:01:49: Was ist denn da der Unterschied?
00:01:51: Also,
00:01:51: pass auf.
00:01:52: Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht, das ist so eine Art öffentliche Pflicht gegenüber jedem, der da lang läuft.
00:01:58: Und die kannst du wirklich komplett delegieren.
00:02:01: Dann musst du nur noch kontrollieren, ob der Beauftragte seine
00:02:04: Arbeit macht.
00:02:04: Aha.
00:02:05: Aber als Vermieter hast du noch was anderes, nämlich eine Pflicht aus dem Mietvertrag direkt gegenüber deinem Mieter.
00:02:12: Und die, so
00:02:13: sagt der BGH, kannst du zwar auch delegieren, aber du bleibst trotzdem in der vollen Haftung.
00:02:18: Warte, warte, das heißt, selbst wenn ich einen super Winterdienst beauftrage, bleibe ich als Vermieter trotzdem voll verantwortlich?
00:02:26: Genau.
00:02:27: Du musst dir das Verschulden des Winterdienstes so anrechnen lassen, als hättest du den Fehler selbst gemacht.
00:02:32: Wow, okay, das ist ja heftig.
00:02:35: Und wie kam das Landgericht vorher zu einem anderen Ergebnis?
00:02:39: Ja,
00:02:39: das ist echt
00:02:39: interessant.
00:02:40: Das Landgericht Limburg
00:02:42: hatte
00:02:42: die Klage noch abgewiesen.
00:02:44: Die sagten, nee, die Vermieterin muss nur
00:02:46: ihre Überwachungspflicht
00:02:47: erfüllen.
00:02:48: Also checken, ob der Hausmeisterdienst grundsätzlich zuverlässig
00:02:51: ist.
00:02:51: Das wäre ja auch deutlich entspannter für Vermieter.
00:02:54: Absolut.
00:02:55: Aber der BGH sagt, so
00:02:57: geht das nicht.
00:02:58: Weil, und das ist echt clever argumentiert, wenn man das so machen würde, dann hätten Mieter je nach Situation unterschiedlichen Schutz.
00:03:05: Wie meinst du das?
00:03:06: Naja, stell dir vor, wenn dein Vermieter allein Eigentümer vom Grundstück
00:03:10: ist, dann haftet er voll.
00:03:12: Wenn er aber Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist und die beauftragen gemeinsam einen Dienst, dann plötzlich weniger Haftung, das wäre ja ungerecht für Stimmt,
00:03:22: da habe ich als Meter doch keinen Einfluss drauf, in welcher Konstellation mein Vermieter das Haus besitzt.
00:03:27: Exakt.
00:03:28: Und deshalb sagt der BGH, der Vermieter bleibt voll in der Pflicht, egal wie die Eigentumsverhältnisse sind.
00:03:34: Okay, aber mal ganz praktisch gefragt.
00:03:36: Was heißt das jetzt für Vermieter?
00:03:38: Können die gar nichts mehr delegieren?
00:03:40: Doch, doch.
00:03:41: Sie können natürlich
00:03:42: weiterhin Hausmeisterdienste oder auch Mieter damit beauftragen.
00:03:45: Das ist völlig in Ordnung und auch sinnvoll.
00:03:47: Aber?
00:03:48: Aber
00:03:49: sie müssen sich bewusst sein, wenn was schief geht, haften sie trotzdem.
00:03:53: Sie können sich nicht rausreden mit, aber ich hatte doch jemanden beauftragt.
00:03:57: Das heißt, ich muss als Vermieter echt hinterher sein und regelmäßig kontrollieren?
00:04:02: Genau.
00:04:03: Die Überwachungspflicht bleibt auf jeden Fall.
00:04:05: Du musst schauen, macht der Dienst seine Arbeit, ist gestreut, sind die Wege sicher?
00:04:10: Und wenn du merkst, der Dienst pent, dann musst du selbst aktiv werden.
00:04:13: Oh wow!
00:04:14: Und was war jetzt das konkrete Ergebnis in dem Fall?
00:04:17: Hat die Mieterin ihr Schmerzensgeld bekommen?
00:04:19: Also, sie hatte zwölftausend Euro Schmerzensgeld gefordert.
00:04:23: Der BGH hat das Urteil vom Landgericht aufgehoben und den Fall zurück verwiesen.
00:04:28: Das heißt, das Landgericht muss jetzt neu verhandeln, aber diesmal mit der richtigen rechtlichen Bewertung.
00:04:33: Und die Chancen stehen gut für die Mieterin?
00:04:35: Naja, das kommt jetzt drauf an, wie das Landgericht die Details bewertet.
00:04:39: Aber die rechtliche Grundlage ist jetzt klar.
00:04:42: Die Vermieterin haftet grundsätzlich.
00:04:44: Gab es denn irgendwelche Einschränkungen?
00:04:46: Also Situationen, wo der Vermieter doch nicht haftet?
00:04:49: Ja klar.
00:04:50: Also zum Beispiel, wenn der Mieter ein Mitverschulden hat.
00:04:53: Wenn jemand bei offensichtlicher Eisglätte mit High Heels oder total ungeeignetem Schuhwerk unterwegs ist, dann kann das Gericht sagen, du trägst eine Mitschuld.
00:05:02: Macht
00:05:02: Sinn.
00:05:02: Man muss sich ja auch selbst schützen.
00:05:04: Genau.
00:05:05: Oder wenn es höhere Gewalt ist.
00:05:07: Also zum Beispiel ein plötzliches nicht vorhersehbares Wetterphänomen.
00:05:11: Aber in unserem Fall war ja Glatteis angesagt, also das zählt nicht.
00:05:15: Und wenn jetzt sagen wir mal, der Mieter selbst für den Winterdienst zuständig wäre, ändert sich da was?
00:05:20: Ah, gute Frage.
00:05:21: Wenn du als Vermieter die Pflicht auf den Mieter überträgst und das steht klar im Mietvertrag oder in der Hausordnung, dann darfst du erst mal darauf vertrauen, dass der Mieter das auch macht.
00:05:31: Aber, und jetzt kommt wieder ein Aber.
00:05:34: Du hast immer noch eine Überwachungspflicht.
00:05:37: Du musst stichprobenartig kontrollieren.
00:05:39: Und wenn du merkst, dass der Mieter seiner Pflicht nicht nachkommt, musst du handeln.
00:05:43: Puh, als Vermieter ist man da ganz schön in der Verantwortung.
00:05:46: Absolut.
00:05:47: Die Verkehrssicherungspflicht ist echt kein Spaß, gerade im Winter.
00:05:51: Gibt's
00:05:51: denn irgendwelche praktischen Tipps, die du Vermietern geben würdest?
00:05:55: Also, ich würde sagen, erstens, dokumentiere alles.
00:05:59: Wann hast du kontrolliert, was hast du gemacht?
00:06:01: Zweitens, such dir einen wirklich zuverlässigen Dienst, wenn du delegierst.
00:06:05: Hol Referenzen ein.
00:06:07: Drittens, und das ist wichtig, kontrolliere regelmäßig, gerade bei kritischem Wetter.
00:06:12: Schau morgens einfach kurz, ob alles okay ist.
00:06:15: Und viertens, schließe eine gute Haftpflichtversicherung ab, die solche Fälle abdeckt.
00:06:20: Die Versicherung ist wahrscheinlich das Wichtigste, oder?
00:06:22: Naja, am wichtigsten ist natürlich, dass niemandem was passiert.
00:06:26: Aber ja, eine Haftpflicht ist echt goldwert.
00:06:29: Weil wenn wirklich was passiert, können die Summen schnell in die Zehntausende gehen.
00:06:33: Nicht nur Schmerzensgeld, oder?
00:06:34: Genau, da kommen dann noch Handlungskosten dazu, eventuell Verdienstausfall, Reha-Kosten, das kann richtig teuer werden.
00:06:43: Okay, lass uns nochmal zusammenfassen.
00:06:45: Für alle, die gerade erst eingeschaltet haben, worauf kommt es an?
00:06:49: Also, kurz und knapp.
00:06:50: Als Vermieter trägst du die volle Verantwortung für die Verkehrssicherung auf deinem Grundstück, auch im Winter.
00:06:56: Du kannst den Winterdienst delegieren, aber das entbindet dich nicht von der Haftung.
00:07:01: Das heißt, du musst kontrollieren und im Zweifel selbst handeln.
00:07:04: Und wenn du das nicht tust und jemand verletzt sich?
00:07:07: Dann haftest du für Schmerzensgeld, Schadenersatz und alle weiteren Kosten.
00:07:11: Das neue BGH-Urteil macht eine klare Ansage, gerade für Wohnungseigentümer, die vermieten.
00:07:17: Ich merke schon, als Vermieter kann man sich nicht einfach zurücklehnen.
00:07:21: Nee, definitiv nicht.
00:07:23: Aber wenn man es richtig macht... Also zuverlässigen Dienstbeauftragen regelmäßig kontrollieren, gut versichern, dann ist das auch zu managen.
00:07:30: Eine letzte Frage noch.
00:07:32: Gilt das eigentlich nur für mehr Familienhäuser oder auch für vermietete Einfamilienhäuser?
00:07:36: Das gilt für alle Vermietungsverhältnisse.
00:07:39: Völlig egal, ob Wohnung, Haus, große WEG oder kleines zwei Familienhaus.
00:07:44: Sobald du Vermieter bist, greift diese mietvertragliche Verkehrssicherungspflicht.
00:07:48: Okay, das ist wichtig zu wissen.
00:07:50: Also liebe Vermieter da draußen, sobald der Winter kommt, seid
00:07:54: Genau.
00:07:55: Und dokumentiert, was das Zeug hält.
00:07:57: Kann im Zweifel echt helfen.
00:07:58: Alex, vielen Dank für die Erklärungen.
00:08:00: Das war echt aufschlussreich.
00:08:02: Sehr gerne, Laura.
00:08:03: Immer wieder gerne bei so spannenden Urteilen.
00:08:05: Ja, das war wirklich interessant.
00:08:07: Also, Leute, passt auf euch auf im Winter, egal ob als Vermieter oder als Mieter.
00:08:12: Und äh, tschüss bis zum nächsten Mal.
00:08:15: Bis zum nächsten Mal.
00:08:16: Bleibt gesund.
00:08:21: Das war's für heute bei Miete recht einfach.
00:08:23: Danke, dass ihr dabei wart.
00:08:24: Wenn euch die Folge gefallen hat, abonniert den Podcast, empfiehlt uns weiter und lasst uns gerne eine Bewertung da.
00:08:31: Ihr habt Fragen zu eurem speziellen Rechtsproblem?
00:08:33: Dann bucht eine kostenlose Ersteinschätzung auf unserer Webseite jurial.de.
00:08:38: Wir hören uns bald wieder mit neuen Urteilen, klaren Antworten und garantiert ohne Paragrafen-Jungle.
00:08:44: Bis dann, bleibt rechtlich entspannt.
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