
Defekte Rollläden rechtfertigen Zurückbehaltung der gesamten Miete
Eine defekte Rollladen-Anlage in einer Erdgeschosswohnung kann ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen - und Mietern das Recht geben, die komplette Miete zurückzubehalten. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Friedberg, das auch wichtige Grundsätze zur Mietminderung bei Wasserschäden