Vermieter darf Mieter-Auto nicht einfach abschleppen lassen
Parkt der Mieter sein Auto auf nicht vermieteten Flächen des Vermietungsgrundstücks, darf der Vermieter das Fahrzeug nicht ohne weiteres abschleppen lassen.
Parkt der Mieter sein Auto auf nicht vermieteten Flächen des Vermietungsgrundstücks, darf der Vermieter das Fahrzeug nicht ohne weiteres abschleppen lassen.
Eine Mieterin wird ohnmächtig und fällt gegen eine Glastür. Trotz fehlendem Verschulden muss sie den Schaden ersetzen - so entschied das Landgericht Berlin. Das Urteil zeigt die Grenzen der Mieterhaftung auf.
Vermieter können nicht beliebig Hausverbote gegen Mieterbesucher aussprechen. Das Amtsgericht Gladbeck stellte klar: Ohne konkrete und nachweisbare Störungen des Hausfriedens sind solche Verbote rechtswidrig.
Wer seinen Vermieter nach einer berechtigten Abmahnung über das wahre Ausmaß einer unerlaubten Untervermietung täuscht, riskiert die Kündigung. Das entschied das Landgericht Berlin in einem aktuellen Fall.
Mieter haben Anspruch auf Zustimmung zu barrierefreien Umbauten. Vermieter können jedoch eine finanzielle Sicherheit für den späteren Rückbau fordern.
Vermieter dürfen ihr Mieterhöhungsverlangen auch noch im laufenden Gerichtsverfahren reduzieren, ohne dass dadurch neue Fristen oder Verfahren ausgelöst werden.
Mieter können einen in der eigenen Wohnung geschlossenen Mietaufhebungsvertrag nicht einfach widerrufen. Das Landgericht Berlin II stellte klar: Die Räumungspflicht ist keine "Preiszahlung" im rechtlichen Sinn.
Plattformen wie Airbnb machen es einfach, die eigene Wohnung an Touristen zu vermieten. Doch Vorsicht: Ohne Genehmigung drohen empfindliche Strafen.
Karlsruhe schützt werdende Mutter vier Tage vor Kaiserschnitt vor Wohnungsverlust. Das Bundesverfassungsgericht setzt Zwangsräumung aus und kritisiert Amtsgericht scharf.
Kammergericht Berlin stärkt Verbraucherrechte bei Umzug und verbietet überzogene AGB-Klauseln von Energieanbietern.
Sie sind ratlos im Streit mit Ihrem Vermieter? Sie wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen, wenn es um Fragen des Eigenbedarfs, einer Mieterhöhung oder einer Kündigung geht? Dann ist es höchste Zeit, sich fachkundigen Rat zu holen! Denn glauben Sie uns, die andere Seite hat es längst getan. Jetzt geht es darum, "Waffengleichheit" herzustellen und Ihre Rechte zu verteidigen.
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