Bunte Wände bei Auszug - Müssen Mieter streichen?
Viele Mietverträge enthalten Klauseln zu sogenannten "Schönheitsreparaturen". Doch was passiert, wenn ein Mieter die Wände in bunten Farben streicht und der Vermieter diese nach Auszug neu streichen lässt? Muss der Mieter dafür aufkommen?