Betriebskostenabrechnung: Was ist bei Guthaben zu beachten
Erhalten Sie als Mieter ein Guthaben aus Ihrer Betriebskostenabrechnung, muss der Vermieter diesen Betrag auch tatsächlich auszahlen. Eine nachträgliche Korrektur zu Ihren Ungunsten ist nach Ablauf der gesetzlichen Abrechnungsfrist nicht mehr zulässig.